Sie wollen Sachverständige*r werden?

Der SVR veranstaltet zur Nachwuchsgewinnung eine spezifisch auf die Aufgaben eines*r Möbel- und Küchensachverständigen abgestimmte Seminarreihe.

 

Grundvoraussetzung um öffentlich bestellter und vereidigte*r Sachverständige*r für industriell gefertigte Serienmöbel zu werden, ist ein Mindestalter von 30 Jahren, ein guter Leumund sowie eine kaufmännische oder handwerkliche Ausbildung im Möbel- oder Küchenbereich sowie ein paar Jahre Berufspraxis. Zuvor solle durch eine simple Nachfrage bei der jeweiligen örtlichen IHK geklärt werden, ob Bedarf an Sachverständigen für industriell gefertigte Möbel und/oder Küchen und/oder Inneneinrichtungen besteht.

 

Welche Seminare man sinnvollerweise besuchen sollte ist von den individuellen Vorkenntnissen abhängig und kann ggf. in einem Beratungsgespräch mit einem der Seminarleiter geklärt werden. Gerne steht Ihnen auch der BVDM für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung. 

 

Die modular aufgebaute Seminarreihe ist auf die Dauer von durchschnittlich zwei bis zweieinhalb Jahren angelegt und bereitet auf die Zulassungsprüfung zum*r öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor. Die Prüfung wird idR mindestens einmal jährlich im Spätsommer zentral für ganz Deutschland bei der IHK Bielefeld abgenommen, wo ein spezieller Prüfungsausschuss aus Sachverständigen und Mitarbeitern*innen der IHK eingerichtet ist.

Nach bestandener Prüfung kann man dann bei der eigenen, örtlich zuständigen IHK die Zulassung als öffentlich bestellte*r und vereidigte*r Sachverständige*r beantragen. Diese Zulassung ist idR zeitlich befristet. Zur Verlängerung sind regelmäßige Teilnahmen an Fortbildungsmaßnahmen wie auch entsprechende Überprüfungsgutachten vorzulegen.

 

Insgesamt muss man mit einem Invest von ca. 8.000 bis 10.000 Euro für Seminare, Unterbringung während der Seminare, Reisekosten, Prüfungs- und Zulassungsgebühren bis zur Zulassung als öffentlich bestellte*r und vereidigte*r Sachverständige*r rechnen.

 

Selbstverständlich freut sich der SVR beim BVDM auch über Nachwuchs und lädt alle neu bestellten Sachverständigen herzlich ein, auch Mitglied im SVR beim BVDM zu werden.